Spitex CareMedic24
Ihre private Pflege und Betreuung

Spitex CareMedic24
Ihre Spitex in Aarau, Baden und Umgebung

Pflegende Angehörige
Ihre Angehörigen verdienen die beste Pflege

Bei Spitex CareMedic24 bieten wir Angehörigen die Möglichkeit,
ihre Liebsten in einer vertrauten Umgebung zu pflegen und dabei
selbst als Teil unseres Teams tätig zu sein.

  • Pflegende Angehörige sind ein wichtiger Bestandteil in der häusliche Pflege. Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer älteren Angehörigen und Familienmitglieder sind von unschätzbarem Wert.
  • Mit unserem Fachwissen unterstützen und begleiten wir Sie, damit eine hochqualitative und effiziente Pflegequalität erreicht wird. Gemeinsam erstellen wir ein Pflegeplan und beraten Sie zu allen Massnahmen. Ebenfalls bei Fragen steht Ihnen eine Pflegeperson immer zur Seite.
  • Die Leistungen werden von der Krankenkasse anerkannt und somit können wir Ihre Pflegeleistungen mit einem attraktiven Stundenlohn vergüten.

Was wir bieten

Anstellung von Angehörigen

Bei uns können Sie als Angehöriger in einem regulären Anstellungsverhältnis arbeiten, vollständig sozialversichert und mit der Möglichkeit zur beruflichen Vorsorge.

Professionelle Unterstützung

Wir unterstützen Sie mit Schulungen und Ausbildungen auf Assistenzstufe, um Ihnen die bestmöglichen Pflegefähigkeiten zu vermitteln.

Rechtliche Sicherheit

Ihr Arbeitsvertrag bei Spitex CareMedic24 umfasst klare Regelungen zu Arbeitszeiten, Lohn, und Sozialversicherungen, um Ihnen Sicherheit und Transparenz zu bieten.

Persönliche Betreuung

Wir verstehen die Herausforderungen, denen Sie als pflegender Angehöriger gegenüberstehen, und bieten Ihnen eine individuelle Betreuung und Unterstützung.

Möchten Sie mehr über die Angehörigenpflege wissen, dann kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich.

Kontaktieren Sie uns

Aarau, Baden und Umgebung

Gerne geben wir Ihnen mehr Informationen wie wir Sie unterstützen und Ihnen Hilfe anbieten können.

Unsere Leistungen sind von allen Krankenkassen anerkannt (KLV Art.7) .

Unsere Leistungen sind von Krankenkassen anerkannt (KLV Art.7)